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DIN 1946-6 fordert Außenwand-Luftdurchlässe

vom 01.05.2010

Die neue DIN 1946-6 fordert Aussenwand-Luftduchlässe bei Wohnungen ohne Lüftungsanlagen. Dadurch soll ein ausreichender Mindestluftwechsel sicher gestellt werden.

Enstrechend der DIN 1946-6 müssen für den Fall, dass ein Gebäude ohne einen maschinelle Lüftung erstellt wird, die erforderlichen Größen der Außenwand-Lufdurchlässe berechnet werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass in Neubauten grundsätzlich Außenwand-Luftdurchlässe vorgesehen werden müssen. Diese können z.B. als Fensterfalzlüfter, in den Fensterrahmen intergrierte Lüfter oder als einzelne Luftdurchlässe angeordnet werden.

Mit dieser Sicherstellung des Mindestluftwechsels kann in der Regel bei einer ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung eine Schimmelbildung sicher vermieden werden.



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