Aktuelles

EnEV 2009 ist in Kraft

vom 01.10.2009

Die neue EnEV 2009 ist am 1.10.2009 in Kraft getreten

Die neue EnEV 2009 ist am 1.10.2009 in Kraft getreten.

Jeder, der seinen Bauantrag nach dem 1.10.2009 stellt muss den Energiebedarfsausweis nach den neuen EnEV 2009 erstellen.

Der Berechnung liegt eine neues Rechenverfahren zugrunde, das sogenannte „Referenzhausverfahren“.

Die Förderprogramme wurden an die neue EnEV angepasst.

 

Bezeichnung neu
ab 01.10.2009
bisherige Bezeichnung
(gültig bis 30.09.2009)
zulässiger Höchstwert
zum Referenzgebäude
nach EnEV2009
    Qp Ht'
KfW-EH 85 KfW-EH 70 85 % 100 %
KfW-EH 70 KfW-EH 55 70 % 85 %
Passivhaus Passivhaus PHPP PHPP
KfW-EH 55 - 55 70

Das KfW-EH 85 wird wahrscheinlich bis zum 30.6.2010 zeitlich befristet sein.

(Quelle:www.kfw.de)

Die Berechnung der Wärmebrücken ist jetzt besonders lohnenswert!

Wärmebrücken

 

 



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