Aktuelles
EnEV 2009 ist in Kraft
Die neue EnEV 2009 ist am 1.10.2009 in Kraft getreten
Die neue EnEV 2009 ist am 1.10.2009 in Kraft getreten.
Jeder, der seinen Bauantrag nach dem 1.10.2009 stellt muss den Energiebedarfsausweis nach den neuen EnEV 2009 erstellen.
Der Berechnung liegt eine neues Rechenverfahren zugrunde, das sogenannte „Referenzhausverfahren“.
Die Förderprogramme wurden an die neue EnEV angepasst.
| Bezeichnung neu ab 01.10.2009 |
bisherige Bezeichnung (gültig bis 30.09.2009) |
zulässiger Höchstwert zum Referenzgebäude nach EnEV2009 |
|
| Qp | Ht' | ||
| KfW-EH 85 | KfW-EH 70 | 85 % | 100 % |
| KfW-EH 70 | KfW-EH 55 | 70 % | 85 % |
| Passivhaus | Passivhaus | PHPP | PHPP |
| KfW-EH 55 | - | 55 | 70 |
Das KfW-EH 85 wird wahrscheinlich bis zum 30.6.2010 zeitlich befristet sein.
(Quelle:www.kfw.de)
Die Berechnung der Wärmebrücken ist jetzt besonders lohnenswert!
